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Allgemeine Geschäftsbedingungen Ralf Bolz Tyredealer
 
             
  1. Den Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen AGB zugrunde. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Bei abweichenden Vereinbarungen, insbesondere widersprechenden Einkaufsbedingungen, bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ralf Bolz Tyredealer ihnen nicht widerspricht.

  16) Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäfts-verbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, im Eigentum des Verkäufers.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis der Fakturenwerte seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 6.auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen.

Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräu-ßern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.

Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware –einschließlich etwaiger Saldoforderungen- an den Verkäufer ab.

Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und hat der Verkäufer hieran in Höhe seiner Fakturenwerte Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu.

Wird Vorbehaltsware vom Käufer in ein Grundstück/Gebäude eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die daraus entstandene Forderung auf Vergütung oder aus dem Weiterverkauf des Grund-stückes/Gebäudes in Höhe der Fakturenwerte der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ein-schließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab.

Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung des Verkäufers sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretenden Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an den Verkäufer weiter.

Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, späte-stens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermö-gensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmäch-tigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum u.s.w. auszuhändigen und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Über-sicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

Nimmt der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt. Der Verkäu-fer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Ver-käufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab.

Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventual-verbindlichkeiten, die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.
 
  2.a) Die Angebote sind unverbindlich. Änderungen der Angebote in Ausführung und Farbe bleiben vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Aufträge gelten als angenommen, wenn Ralf Bolz Tyredealer den Auftrag ausführt. Nach Annahme des Auftrages ist Ralf Bolz Tyredealer berechtigt, nach der Wahl ganz oder teilweise zurückzutreten oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn eine Änderung in der Firma der Gesellschaft oder der Person des Käufers eintritt, oder seine Kreditwürdigkeit infolge des Ralf Bolz Tyredealer nachträglich bekannt gewordener Tatsachen, nach unserem Ermessen als zweifelhaft erscheint.

     
  b) Der Käufer muß sich vor Auftragserteilung über eventuelle Auflagen informieren, insbesondere über TÜV-Freigaben und Auflagen des Fahrzeugherstellers.

     
  3.a) Die Preisangaben sind unverbindlich. Maßgeblich sind die am Liefertag gültigen Listenpreise.

     
  b) Die Preise verstehen sich ab Lager Ralf Bolz Tyredealer in Raubach/Ransbach-Baumbach. Falls nicht anders vereinbart, trägt der Käufer die Kosten für Versand und Verpackung.

     
  4.a) Lieferungen werden baldmöglichst durchgeführt. Lieferzeitangaben sind verbindlich, soweit sie von Ralf Bolz Tyredealer zu vertreten sind. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unerwarteter Lieferunfähigkeit unserer Lieferanten sind von Ralf Bolz Tyredealer nicht zu vertreten. Hierzu gehören auch nachträglich eingetretene allgemeine Materialbeschaffungs-schwierigkeiten. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder allgemeiner Mangel an Transportmitteln. Behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten wirksam werden, hat Ralf Bolz Tyredealer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die angegebenen Lieferfristen verlängern sich jeweils um die Dauer der von der Ralf Bolz Tyredealer nicht zu vertretenden Liefer-verzögerung.

     
  b) Die Stornierung ist unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt binnen Frist von 4 Tagen keine schriftliche Stornierung, so gilt das Einverständnis zu der angegebenen ungefähren Lieferzeit als erteilt. Bei Annahmeverweigerungen gehen die Lieferungskosten zu Lasten des Käufers. Ralf Bolz Tyredealer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

     
  c) Kommt die Ralf Bolz Tyredealer einer Lieferung oder Leistung nicht fristgerecht nach, und ist dies von Ralf Bolz Tyredealer zu vertreten, so behält sich die Ralf Bolz Tyredealer für die Erfüllungen eine Nachfrist von 2 Wochen vor.

     
  5. Lieferungs- und Leistungsort ist Raubach. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Ralf Bolz Tyredealer verlassen hat. Falls die Ware bei uns abzuholen ist, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

     
  6.a) Beanstandungen wegen unrichtiger Lieferungen sind vom Käufer unverzüglich nach Lieferungserhalt anzuzeigen. Die Ware muß sich noch im Zustand der Anlieferung befinden.
Mängelrügen sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung.

     
  b) Für alle von Ralf Bolz Tyredealer verkauften Waren haften wir innerhalb von 3 Monaten nach Gefahrenübergang für Sachmängel. Werden Sachmängel gerügt, so hat Ralf Bolz Tyredealer ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl. Ein Anspruch des Käufers auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, der Mangel wäre von Ralf Bolz Tyredealer arglistig verschwiegen worden.

     
  c) Stellt sich bei Mängelrügen heraus, dass von Ralf Bolz Tyredealer nicht zu vertretende Umstände zum Schaden beigetragen haben bzw. daß die Beanstandungen nicht oder teilweise nicht berechtigt sind, so trägt der Käufer einen angemessenen Teil der Kosten. Dies gilt auch für Nachbesserung oder Nachlieferung, die kostenmäßig in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Erfolg steht. Der Käufer ist verpflichtet, Aufwendungen und Schäden so gering wie möglich zu halten.

     
  d) Auf dem Bahntransport entstandene Beschädigungen oder Fehlmengen müssen durch eine bahnamtliche Tatbestandsaufnahme festgestellt werden. Schäden oder Fehlmengen sind durch die Bahn auf dem Frachtbrief zu bescheinigen. Mängelrügen ohne bahnamtliche Feststellung werden nicht anerkannt.

     
  e) Bei Beförderung durch LKW sind die festgestellten Mängel durch schriftliche Erklärung des Fahrers und bei der Entladung beteiligten Personen mit Angabe der Namen und genauen Anschriften auf dem Lieferscheindoppel zu belegen und Ralf Bolz Tyredealer vorzulegen. Die Entladung der Transportmittel obliegt dem Käufer, selbst bei Mängelrügen oder sonstigen Beanstandungen.

     
  7. Dem Käufer bleibt bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

  17.a) Bei Zahlungseinstellungen sind die noch vorhandenen, wenn auch teilweise bezahlten Waren, auf Kosten des Käufers an Ralf Bolz Tyredealer bedingungslos zurückzugeben.
Der Käufer räumt Ralf Bolz Tyredealer das Recht ein die Ware zu demontieren, wo das Fahrzeug gefunden wird.

  8. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises/Werklohnes.

  b) Der jeweilige Garageninhaber oder Grundstückseigentümer, bei welchem das Fahrzeug abgestellt ist, wird hiermit durch den Käufer zur Herausgabe der Ware an Ralf Bolz Tyredealer ermächtigt. Insbesondere erklärt der Käufer ausdrücklich, daß er nicht versuchen wird, die Herausgabe zu verzögern, mit dem Hinweis, die Ware sei durch Verbindung mit dem Fahrzeug Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden. Der Käufer ist sich bewußt, daß er sich in dieser Beziehung nicht auf gesetzliche Bestimmungen berufen kann, weil die Trennung z. B. der Felgen und Reifen vom Fahrzeug jederzeit möglich ist, ohne den Wert der Ware oder des Fahrzeuges im einzelnen zu beeinträchtigen.
  9.a) Aufwendungen, die zum Zwecke der Nachbesserung unbedingt erforderlich werden, werden von Ralf Bolz Tyredealer übernommen.

   
  b) Gegenüber einem Kaufmann i. S. d. § 24 Ziff. 1 AGBG werden nur Arbeits- und Materialkosten übernommen. Weitere Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

   
  c) Im übrigen gilt die Beschränkung des § 476 a S. 2 BGB.

  c) Unbezahlte oder teilweise bezahlte Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen ist unzulässig.
Für etwaige Irrtümer in Listen und Rechnungen des Ralf Bolz Tyredealer behält sich die Reifen
  10.a) Es gelten neben der vertraglichen Gewährleistung gem. Ziffer 6 ff. der AGB die Garantieregelungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lieferanten. Der Käufer ist vor der Inanspruchnahme der Gewährleistungsrechte gem. Ziffer 6 ff der AGB zur außergerichtlichen Inanspruchnahme des Herstellers aus Garantie verpflichtet.

   
  b) Zur einwandfreien Begutachtung des Reklamationsstückes ist der Hersteller notfalls berechtigt, die betreffende Ware zu zerteilen.

  18) Für etwaige Irrtümer in Listen und Rechnungen des Ralf Bolz Tyredealer behält sich Ralf Bolz Tyredealer das Recht der Reklamation und Nachberechnung vor.
  11.a) Ist des Ralf Bolz Tyredealer Nachbesserung oder Ersatz der Ware nicht möglich, wird Ersatz in Geld gewährt. Vom Käufer bereits bezogene Nutzungsvorteile sind hierbei anzurechnen.

  19) Für die Werkstattaufträge des Ralf Bolz Tyredealer weist diese auf die gesonderten Werkstattbedingungen hin. Diese sind vor Auftragserteilung in den Geschäftsräumen des Ralf Bolz Tyredealer einzusehen. Bei durchgeführten Werkstattarbeiten hat sich der Fahrer des Wagens von der Ordnungsmäßigkeit der ausgeführten Arbeiten zu überzeugen. Es wird darauf hingewiesen, daß bei Arbeiten, wo Reifen und Felgen abmontiert werden, nach kurzer Fahrt die Radmuttern nachgezogen werden müssen. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  b) Ware, für die eine Ersatzleistung gewährt worden ist, geht in Eigentum des Ralf Bolz Tyredealer oder des jeweiligen Herstellers über.

   
  c) Vorableistungen durch die Ralf Bolz Tyredealer für noch nicht oder später nicht anerkannte Reklamationen bedeuten keine Anerkennung der Beanstandungen. Ralf Bolz Tyredealer behält sich eine nachträgliche Berechnung vor.

  20) Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Koblenz. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselproteste. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  12. Die Haftung für mittelbare Schäden und für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Jede Haftung beschränkt sich in ihrer Höhe auf den Wert des Liefergegenstandes.

  21) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 
  13. Bei Verschleißteilen (z. B. Reifen) hat sich der Käufer entweder dem tatsächlichen Verschleiß entsprechend kostenmäßig zu beteiligen oder sich die gezogenen Nutzungen entgegenhalten zu lassen.

  22) Im übrigen gelten, soweit dies hier nicht anders bestimmt ist, die Vorschriften des BGB und, soweit anwendbar, die des HGB und des AGBG.  
  14. Beschädigungen, die durch den Beförderer verursacht wurden, sind diesem zu melden. Die entsprechenden Fristen sind dabei zu beachten. Rücknahmeverpflichtungen bestellter und richtig gelieferter Ware erkennt Ralf Bolz Tyredealer nicht an. Bei Rücknahme aus Kulanz behält sich Ralf Bolz Tyredealer einen Abzug von 10 % vom Bruttorechnungsbetrag als Bearbeitungsgebühr vor. Bei Rücknahme bestellter und richtig gelieferter Ware erteilt Ralf Bolz Tyredealer grundsätzlich eine Gutschrift unter Abzug der entstandenen Liefer- und Lagerkosten.

       
  15.a) Die Rechnungen des Ralf Bolz Tyredealer sind zahlbar netto ohne jeden Abzug. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Ralf Bolz Tyredealer über den Betrag verfügen kann. Gerät der Käufer in Verzug, so ist Ralf Bolz Tyredealer berechtigt, von dem Zeitpunkt ab Fällig-keit Zinsen in Höhe von 12 % zu berechnen. Ferner wird von Ralf Bolz Tyredealer bei Verzug eine Bearbeitungspauschale von € 12,- berechnet.

       
  b) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Käufers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft.

       
  c) Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, werden insbesondere Schecks oder Wechsel nicht eingelöst, läßt er im Verhältnis zu Dritten Versäumnisurteil gegen sich ergehen oder wird das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gem. § 900 ZPO gegen ihn eingeleitet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch wenn Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen.        
             







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